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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R   

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BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt für Arbeit - Unterlassungsklage - Klageantrag - Bestimmtheit - konzertmäßiger Auftritt - Klagebefugnis - Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der Vermittlung Arbeitssuchender in selbständige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesanstalt für Arbeit - Unterlassung - Vermittlung - Künstler - Konzert - Auftritte - Künstlerdienst - Programm - Unselbständige Tätigkeit - Fachaufsicht - Arbeitsamt - Berufsausübung

  • Judicialis

    AFG § 1; ; AFG § 2; ; AFG § 3 Abs 2 Nr 2; ; AFG § 13 Abs 1; ; SGB III § 1; ; SGB III § 3; ; SGB III § 35; ; SGB III § 36 Abs 4 Satz 2; ; SGG § 103; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlung Arbeitssuchender durch dien Bundesanstalt für Arbeit in selbständige Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 67
  • NZS 2000, 265 (Ls.)
  • SGb 1999, 406
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90

    Vermittlung von Künstlern

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    In den Gründen hat sich das SG auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) bezogen und ausgeführt, der Klagantrag sei hinreichend bestimmt, aber nicht begründet.

    Der Senat ist nämlich in dem von den Vorinstanzen und beiden Verfahrensbeteiligten in Bezug genommenen Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) davon ausgegangen, der in jenem Verfahren ebenfalls im Klagantrag enthaltene Begriff "konzertmäßiger Auftritt" sei hinreichend bestimmt.

    Der Gesetzgeber geht ebenso wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1991 (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) im Gegensatz zu der Ansicht der Klägerin davon aus, daß ein "konzertmäßiger Auftritt" von Künstlern nicht stets als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren sei.

    Die Prüfungsnotwendigkeit erstreckt sich damit nicht auf den konkreten Vermittlungsvorgang bzw die beabsichtigte Tätigkeit, sondern auch darauf, ob der unständig Beschäftigte bisher überwiegend selbständig aufgetreten ist (vgl dazu das in BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1 gebildete Beispiel).

    Abweichend zu der vom BSG zum AFG entwickelten Rechtsansicht ist es für die Grenzen öffentlicher Arbeitsvermittlung nicht mehr entscheidend, ob sie durch die Vermittlung in selbständige Tätigkeiten geprägt ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG nicht abschließend geklärt, ob die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen nach § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG erforderliche Klagebefugnis auch für allgemeine Leistungs- und damit Unterlassungsklagen zu fordern ist (vgl BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 mwN).

    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Die Forderung einer Betroffenheit in eigenen Rechten als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage dient der Abwehr von Popularklagen (statt vieler: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 mwN).

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte nicht möglich erscheint (sog Möglichkeitstheorie: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 96, 302, 305; Wahl in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, Vorb § 42 Abs. 2 RdNr 117; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 10. Aufl 1998, § 42 RdNr 93 mit Hinweis auf den systematischen Zusammenhang mit § 113 VwGO).

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Danach sei die Vermittlung von "Musikern im Tagesgeschäft" unzulässig, zumal das BSG entschieden habe, daß es sich bei dieser Berufsgruppe in keinem Fall um Arbeitnehmer handele (BSG AP Nr. 5 zu § 611 BGB "Abhängigkeit"; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 -).

    Auf die Vermittlung in Tätigkeiten, die nicht in abhängigen Beschäftigungen erbracht werden, erstreckte sich das frühere Alleinvermittlungsrecht der BA nicht (BSG USK 1974, 585; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 -).

    Allein das Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 - befaßt sich mit der Frage, ob die Vermittlung von Unterhaltungskünstlern in Engagements Arbeitsvermittlung darstelle.

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Wegen der unerläßlichen Abwägung verschiedener Abgrenzungsmerkmale (dazu zusammenfassend: BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN) wäre das Verhalten der Künstlerdienste nicht durch das Unterlassungsurteil vorbestimmt, sondern von einer Wertungsentscheidung der Beklagten abhängig.

    Angesichts der Vielfalt des Arbeitslebens und der Komplexität der Abgrenzungskriterien (vgl dazu zusammenfassend: BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN) wird auch bei Künstlern im sog Tagesgeschäft ohne vorherige Prüfung nicht erkennbar sein, ob sie als selbständig Dienstleistende oder als Arbeitnehmer unselbständig aufzutreten beabsichtigen oder auftreten sollen.

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schützt Gewerbetreibende aber nicht vor Konkurrenz und auch nicht vor dem Wettbewerb der öffentlichen Hand (BVerfGE 24, 236, 251; BVerwGE 39, 329, 336 ff; P.-M. Huber aaO 316 ff).

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Für die Annahme des Mißbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung durch die BA (dazu: EuGHE 1991 I, 1979, 2017 f = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1; BSGE 70, 206, 218 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an Anhaltspunkten.

    Die Rechtsprechung hat selbst das frühere Alleinvermittlungsrecht der BA wegen der öffentlichen Aufgabe, Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 21, 245, 251; BSGE 70, 206, 211 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Die BA ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Unternehmen iS dieser Vorschrift (EuGHE 1991 I, 1979, 2015 ff = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1).

    Für die Annahme des Mißbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung durch die BA (dazu: EuGHE 1991 I, 1979, 2017 f = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1; BSGE 70, 206, 218 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an Anhaltspunkten.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Läßt sich dem anzuwendenden Recht eine Grundlage für den geltend gemachten Anspruch nicht unmittelbar entnehmen, ist im Wege der Auslegung des einfachen Rechts unter Berücksichtigung des Schutzbereichs von Grundrechten zu ermitteln, ob die einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht nur eine objektive Ordnung aufstellen, sondern auch dazu dienen, dem Kläger ein subjektives Recht zur Wahrung seiner Interessen einzuräumen (sog Schutznormlehre: BVerfGE 83, 182, 194 f; BVerwGE 78, 40, 42 f; Schmidt-Aßmann aaO 70 mwN; P.-M. Huber aaO 316 ff).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte nicht möglich erscheint (sog Möglichkeitstheorie: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 96, 302, 305; Wahl in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, Vorb § 42 Abs. 2 RdNr 117; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 10. Aufl 1998, § 42 RdNr 93 mit Hinweis auf den systematischen Zusammenhang mit § 113 VwGO).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schützt Gewerbetreibende aber nicht vor Konkurrenz und auch nicht vor dem Wettbewerb der öffentlichen Hand (BVerfGE 24, 236, 251; BVerwGE 39, 329, 336 ff; P.-M. Huber aaO 316 ff).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann (stRspr, vgl zB BSGE 26, 237, 238 f = SozR Nr. 112 zu § 54 SGG Bl Da 35; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 16; BSGE 75, 262, 265 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2 S 15; BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 41; BSGE 84, 67, 69 f = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1 S 4 f; BSG SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 21; BSGE 124, 47 = SozR 4-6050 Art. 17 Nr. 1 RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 97 RdNr 18, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Insoweit muss die Möglichkeit bestehen, dass der Kläger in eigenen Rechten verletzt ist (sog Möglichkeitstheorie; BSG Urteil vom 11.5.1999 - B 11 AL 45/98 R - BSGE 84, 67, 69 f = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1 S 4 f, juris RdNr 25; BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 21, jeweils mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Dies ist nur zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte (in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht) also nicht gegeben ist (sog Möglichkeitstheorie, vgl BSGE 84, 67 = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 75 Nr. 31).
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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R   

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BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R (https://dejure.org/1999,1932)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R (https://dejure.org/1999,1932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht - Rentenbeginn - Vertrauensschutz -Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bergmannsvollrente - Bergbau der DDR - Maßgebender Anspruchszeitraum - Stichtagsregelung - Vertrauensschutz

  • Judicialis

    RÜG Art 2 § 1 Abs 1 Nr 3; ; RÜG Art 2 § 44 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bergmannsvollrente dem Renten-Überleitungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 406
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Hinzu kommt, daß dem Bereich der Rentenversicherung eine Anpassung an geänderte Verhältnisse immanent ist (BVerfG vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 289 mwN).

    Auf die Intensität des Vertrauensschutzes wirkt sich auch aus, inwieweit der Gesetzgeber durch das Gleichbehandlungsgebot zu einem verändernden Eingriff in Rechtspositionen gezwungen war (BVerfG vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 289).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Solche Stichtagsregelungen bieten zwar ein formales Kriterium, das mit gewissen Härten verbunden ist, sie sind jedoch als gesetzestechnisches Instrument kaum zu entbehren und deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 8. April 1986, BVerfGE 71, 364, 397 f; BVerfG vom 6. Dezember 1988, BVerfGE 79, 212, 219).

    Härten, die jeder derartigen Regelung innewohnen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfaßt (BVerfG vom 1. Juli 1981, BVerfGE 58, 81, 126; BVerfG vom 6. Dezember 1988, BVerfGE 79, 212, 219 f; BVerfG vom 7. Juli 1992, BVerfGE 87, 1, 43, jeweils mwN).

  • BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Voraussetzungen für eine Altersrente vor

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Gerade im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war der Gesetzgeber wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gehalten, Unterschiede in der Rentenversicherung beider deutschen Staaten in angemessener Zeit abzubauen (BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. Februar 1996 - 1 BvR 1429/95 -, nicht veröffentlicht).

    Für diesen Interessenausgleich haben der EinigVtr und die auf ihm beruhenden Regelungen für eine Übergangszeit bewußt eine Ungleichbehandlung der Versicherten in den alten und in den neuen Bundesländern hingenommen (BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. Februar 1996 - 1 BvR 1429/95 -, nicht veröffentlicht).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Härten, die jeder derartigen Regelung innewohnen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfaßt (BVerfG vom 1. Juli 1981, BVerfGE 58, 81, 126; BVerfG vom 6. Dezember 1988, BVerfGE 79, 212, 219 f; BVerfG vom 7. Juli 1992, BVerfGE 87, 1, 43, jeweils mwN).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 12/93

    Selbständiger - Nebenbeschäftigung - Krankenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Das Ausmaß des individuellen Vertrauensschutzes ergibt sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfG vom 23. Juni 1993, BVerfGE 89, 48, 66; BSG vom 10. März 1994, BSGE 74, 101, 107).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Härten, die jeder derartigen Regelung innewohnen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfaßt (BVerfG vom 1. Juli 1981, BVerfGE 58, 81, 126; BVerfG vom 6. Dezember 1988, BVerfGE 79, 212, 219 f; BVerfG vom 7. Juli 1992, BVerfGE 87, 1, 43, jeweils mwN).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Das Ausmaß des individuellen Vertrauensschutzes ergibt sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfG vom 23. Juni 1993, BVerfGE 89, 48, 66; BSG vom 10. März 1994, BSGE 74, 101, 107).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Solche Stichtagsregelungen bieten zwar ein formales Kriterium, das mit gewissen Härten verbunden ist, sie sind jedoch als gesetzestechnisches Instrument kaum zu entbehren und deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 8. April 1986, BVerfGE 71, 364, 397 f; BVerfG vom 6. Dezember 1988, BVerfGE 79, 212, 219).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG enthält vorrangig einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen, die einen Ausgleich der sozialen Gegensätze schafft (BVerfG vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 278, 288; BVerfG vom 16. Juli 1985, SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 136; BSG vom 20. August 1986, BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
    Nach Art. 3 EinigVtr vom 31. August 1990 (BGBl II 889) trat das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 mit den sich aus Art. 4 EinigVtr ergebenden Änderungen im Beitrittsgebiet in Kraft (s BVerfG vom 30. Oktober 1993, SozR 3-8560 § 26 Nr. 1 S 9; BSG vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - Umdr S 9, nur mit Kurzwiedergabe veröffentlicht in SGb 1997, 518).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 56/95

    Bemessung der Höhe seiner Altersrente - Berücksichtigung von in der ehemaligen

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 50/94

    Aufhebung nicht überführter Übergangsrenten aus einem Sonderversorgungssystem der

  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 54/95

    Übergangsrecht beim Altersruhgegeld, Aufgabe der letzten versicherungspflichtigen

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 88/94

    Berechnung der Altersrente nach dem Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) nach

  • BSG, 05.12.1996 - 4 RA 31/95

    Bemessung der Höhe der Altersversorgung - Voraussetzungen des Anspruchs auf eine

  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97

    Anwendung des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) oder des Sozialgesetzbuchs

  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84

    Krankengeldanspruch - Ersatzkasse - Ruhen eines Anspruches -

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Das System der gesetzlichen Krankenversicherung und das System privater Vorsorge einschließlich ergänzender Beihilfe sind nicht "gleich", sondern "gleichwertig" (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1997 12 RK 16/96 SozR 3 4100 § 155 AFG Nr. 5, vom 18. März 1999 B 12 KR 13/98 R SozR 3 2500 § 10 SGB V Nr. 14 und vom 28. März 2000 B 8 KN 10/98 KR R SozR 3 2500 § 10 SGB V Nr. 18; auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 2 BvR 1053/98 BVerfGE 106, 225 ).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG sei es vereinbar, dass die begünstigende Wirkung der "Zahlbetragsgarantie" nach dem EV auf Bestandsrentner und Rentenneuzugänge bis zum 30. Juni 1995 begrenzt sei (so auch der erkennende Senat im Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 35/97 = BSGE 81, 1, 10 = SozR 3-8120 Kap VIII H Nr III Nr. 9 Nr. 14; vgl hierzu entsprechend Urteil des 8. Senats vom 6. Mai 1999 = SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 S 7 f).
  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 109/01

    Invalidenrentenanspruch nach dem RÜG - Wohnsitzverlegung vor dem 18.5.1990 -

    Denn § 99 SGB VI ist auf die Ansprüche nach dem RÜG anwendbar (vgl. nur: BSG, Urteil vom 6. Mai 1999, B 8 KN 10/98 R, SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1).

    Dies ist für den 31. Dezember 1996 auch inzwischen vom BSG (sowie von mehreren Landessozialgerichten) in mehreren Urteilen, ausdrücklich bestätigt worden (BSG, Urteil vom 6. Mai 1999, B 8 KN 10/98 R, a.a.O.; Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 3. Dezember 1998, L 2 RA 257/98), denen sich der Senat nach eigener Überzeugung anschließt.

    Nach alledem ist der Stichtag des 18. Mai 1990 sachlich begründet und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (im Ergebnis ebenso: zur Invalidenrente: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. November 1998, L 6 RJ 15/98 = E-LSG RJ-065; zur Bergmannsvollrente: BSG, Urteil vom 6. Mai 1999, B 8 KN 10/98 R, a.a.O.).

    Darüber hinaus sollte den Rentenversicherungsträgern aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zugemutet werden, zwei unterschiedliche Rentensysteme nebeneinander verwalten und bearbeiten zu müssen, von denen das eine überhaupt erst völlig neu in Schulungen und EDV-Programmen hätte umgesetzt werden müssen (vgl. nochmals: BT-DS 12/405, S. 108, 109; BSG, Urteil vom 6. Mai 1999, B 8 KN 10/98 R, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5153
BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beitragsnachentrichtung - Verfolgter - Zusicherung eines früheren Rentenbeginns - abschließender Rentenbescheid - Klagezulässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente - Rentenanspruch - Altersruhegeld - Höhe - Bemessung - Nachentrichtung - Beitrag - Zeitpunkt - Rentenbescheid - Widerspruchsbescheid

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Klagezulässigkeit bei Zusicherung eines früheren Rentenbeginns bei Wirksamwerden eines abschließenden Rentenbescheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 406
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Zwar ist ein solcher Verstoß im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin zu beachten (BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4), dies gilt jedoch ua nicht für die Feststellung der besonderen Voraussetzungen des Klageverfahrens (BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. August 1994, SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6) ist mit Erlaß eines solchen abschließenden Verwaltungsakts kein Raum mehr für eine Zusicherung als ihm vorgreifliche Teilregelung.
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Zwar ist ein solcher Verstoß im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin zu beachten (BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4), dies gilt jedoch ua nicht für die Feststellung der besonderen Voraussetzungen des Klageverfahrens (BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Dies hat das BSG zu vergleichbaren Konstellationen bereits ausdrücklich entschieden (vgl BSG Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 28/98 R - SGb 1999, 406).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Die Ablehnung, eine beantragte Zusicherung zu geben, weil der Inhalt, der zugesichert werden soll, nicht zugesichert werden könne, verlautbart in der Regel und so auch hier zugleich die Feststellung, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die begehrte Zusicherung hat, also nach den Kriterien der Qualifikationsnorm des § 31 SGB X einen Verwaltungsakt (vgl stellv BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Für eine Zusicherung bleibt aber kein Raum mehr, sobald der das Verwaltungsverhältnis abschließend regelnde Verwaltungsakt - hier also der Bewilligungsbescheid - ergangen ist (vgl. BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R - ).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., Rn. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

    Da sie sich auf den Inhalt eines zukünftigen Rentenbescheides bezieht, ist es sachgerecht, diesen hier zum Gegenstand des Verfahrens werden zu lassen (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 RJ 133/05

    Anspruch auf Bewilligung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne Abschläge;

    Insoweit ist kein Raum mehr für eine Zusicherung als dem Rentenbescheid vorgreifliche Teilregelung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 - recherchiert über juris).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 411/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anforderungen

    Die auf Zusicherung gerichtete Klage wäre mit dem Wirksamwerden des hierzu ergangenen (ablehnenden) Rentenbescheids unzulässig geworden (vgl BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6 S 8 f; BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 28/98 R - Juris RdNr 13; jeweils mwN) .
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., RdNr. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).
  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 182/99

    Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren besitzgeschützten Betrages bei

    das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 22.07.1999 sowie die Bescheide der Beklagten vom 23.02.1995, 08.02.1996 und 23.10.1996 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.12.1996 sowie den Bescheid vom 03.01.2000 zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, bei der Berechnung der Rentenhöhe einen besitzgeschützen Betrag gemäß § 4 IV AAÜG zugrundezulegen, der sich aus der ab dem 01.01.1992 nach § 255a SGB VI dynamisierten Summe der Rente aus der Sozialversicherung der DDR und der Leistung aus der AVI in Höhe von 80 Prozent des letzten Bruttogehaltes mit einer anschließenden Erhöhung um 6, 84 Prozent ergibt; hilfsweise, das Verfahren bezüglich der Dynamisierung des besitzgeschützten Betrages abzutrennen und das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, da Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BSG vom 03.08.1999 - B 4 RA 28/98 R beim Bundesverfassungsgericht anhängig seien.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - L 4 RA 8/03

    Rentenrechtliche Folgen des Sozialversicherungsabkommens zwischen der DDR und der

    Der Grundgedanke von § 96 SGG rechtfertigt die Einbeziehung des Rentenbescheides in das Verfahren, denn sie ist prozessökonomisch, indem ein gesondertes Streitverfahren gegen den Rentenbescheid vermieden wird und dieselben Fragen in demselben Prozess abschließend geklärt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1978, 11 RA 9/78, SozR 1500 § 96 Nr. 13; Urteil vom 19. September 1979, 11 RA 90/78, SozR 1500 § 96 Nr. 18; Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, SozR 1500 § 53 Nr. 2; Urteil vom 4. Mai 1999, B 4 RA 28/98 R, zitiert nach juris; LSG Niedersachsen; Urteil vom 25. November 1982, L 10 J 85/82, zitiert nach juris; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Aufl. 2005, Rdnr. 9d zu § 96).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AS 3595/12
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